Ein Ansprechpartner für alle Gewerke-, Trockenbau-, Spengler-, Zimmerer-, und Elektroarbeiten
Als mittelständiges Unternehmen bieten wir mit dem VALVA-System derzeit als einzige Firma bundesweit ein zugelassenes Komplettsystem für die notwendige Entrauchung und Dämmung von Aufzugschächten, sowie Treppenhäuser und Technikräume.
Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Erhalt der Dämmebene sowie der Vermeidung von Kondensatwasserbildung. Dies kann derzeit nur durch unser System gewährleistet werden. Die Energieeffizienz dabei ist um ein Vielfaches höher als bei bestehenden Systemen.
Des Weiteren übernehmen wir als qualifiziertes Unternehmen alle notwendigen Arbeiten, um dem Kunden einen reibungslosen Einbau zu gewährleisten.
EnEV-konform |
Brandschutztechnisch geprüft |
Kein Tauwasser im Aufzugsschacht |
Zahlt sich von selbst ab |
VALVA ist derzeit der günstigste Anbieter für eine Brandschutz- und EnEV-konforme Aufzugsschacht-Entrauchung und bietet zudem ein geprüftes Komplettsystem.
Aufzugschächte sind wichtige Bauabschnitte in Gebäudekomplexen, an die viele Anforderungen gestellt werden. So sind hier Lüftung und Entrauchung sicherzustellen, um Menschleben zu schützen. In vielen Bestandsbauten haben Aufzugsanlagen keine Abzugsöffnung ins Freie. Sie besitzen nur eine Öffnung ins Dachgeschoss.
Dies kann im Brandfall erhebliche Folgen für die Menschen im Fahrstuhl haben. Der Rauch zieht nicht ab, sondern sammelt sich in den oberen Geschossen. Durch die heißen Rauchgase kann sich innerhalb von Minuten ein Flashover ausbilden, der sich über das Dachgeschoss auf das gesamte Gebäude ausbreiten kann. Dabei droht Gefahr nicht allein von den hohen Temperaturen, die bei der Durchzündung entstehen. Eine weitere erhebliche Gefahr sind die giftigen Rauchgase. Bevor ein Mensch den Fahrstuhl verlassen kann, droht er zu ersticken.
Viele für ein Gebäude Verantwortliche sind sich dieser Situation nicht bewusst – denn in diesem Bereich wird nicht ausreichend geprüft. Selbst die abnehmende Behörde kontrolliert bei der Bauabnahme nur bis zur Unterkante des Fahrstuhlschachts und genehmigt in 99,99 % der Fälle alle Aufzüge. Die Gesetzeslage besagt allerdings etwas anderes und fordert äußerste Sicherheit für die Menschen. Vgl. hierzu die Musterbauordnung, Sechster Abschnitt – Technische Gebäudeausrüstung, § 39 Aufzüge Abs. 3:
Aufzüge müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 % v. H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m2 haben. Diese Öffnung darf einen Abschluss haben, der im Brandfall selbsttätig öffnet und von mindestens einer geeigneten Stelle aus bedient werden kann. Die Lage der Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der Rauchaustritt durch Windeinfluss nicht beeinträchtigt wird.
Die wichtigsten Anforderungen für die Entrauchung von Aufzugschächten ergeben sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen:
Die Energieeinsparverordung (EnEV) fordert Energieeffizienz, dokumentiert im Gebäude-Energieausweis, der für jedes Gebäude bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden muss.
Moderne Gebäude sind heute nach der EnEV dauerhaft luftdicht abzudichten. Die wärmedämmende, luftdichte Gebäudehülle gemäß DIN 4108 ist ein zentrales Element, um den Niedrigenergie-Standard zu erreichen. Für Passivhäuser ist ihre Bedeutung sogar noch höher einzuschätzen, denn hier hat jede Beeinträchtigung der Gebäudehülle einen gravierenden Einfluss auf die Energiebilanz.
Zusätzlich zum energetischen Effekt hat die luftdichte Gebäudehülle eine wichtige Schutzfunktion für die Bausubstanz. Denn wenn warme Luft innerhalb der Konstruktion an kühlere Oberflächen gelangt, verursacht das anfallende Kondenswasser Feuchtigkeitsschäden bis hin zur Schimmelbildung.
Die Realität: Viele neue Aufzüge besitzen die Öffnung durchs Dach ohne ausreichenden Brandschutz:
Das Konzept des VALVA-Systems bietet Zukunftssicherheit. In Deutschland endete 2013 die Übergangsfrist, die bis dahin Ausnahmen von der EU-Systemrichtlinie erlaubte. Damit sind im Baubereich nicht mehr die CE-Kennzeichen für einzelne Komponenten entscheidend, sondern die Prüfungsergebnisse für Gesamtsysteme. Zusätzlich sind die Prüfverfahren verschärft worden.
Eine Europäische Technische Zulassung (European Technical Approval, ETA) ist künftig nur noch für ein aus immer den gleichen Komponenten einheitlich aufgebautes System zu erhalten. Auch ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfungszeugnis (AbP) wird nach strengeren Kriterien vergeben.
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