Vertrauen Sie auf unser zugelassenes Komplettsystem mit einer wärmegedämmten Klappe
Wir sind deutschlandweit tätig!
Als mittelständisches Unternehmen bieten wir mit dem VALVA-System derzeit als einzige Firma bundesweit ein zugelassenes Komplettsystem für die notwendige Entrauchung und Dämmung von Aufzugschächten, sowie Treppenräumen und Technikräumen.
Allen voran bieten wir die Sicherheit einer Entrauchung im Notfall. Der gleichzeitige Erhalt der Dämmebene und die Vorbeugung von Kondensatwasserbildung zeichnet uns aus. Damit werden die Neben- und Wartungskosten minimiert.
Für den Einbau einer solchen Entlüftungsanlage sind in der Regel Gewerke-, Trockenbau-, Spengler, Zimmerer- und Elektroarbeiten notwendig. Wir von Valva GmbH sind als zertifiziertes Unternehmen darauf spezialisiert all diese Arbeiten zu gewährleisten. Von der Herstellung der Abzugshaube bis hin zur Installation vor Ort sind wir Ihr Ansprechpartner.
GEG konform |
Brandschutztechnisch geprüft |
Keine Kondensatbildung im Aufzugsschacht |
senkt die Nebenkosten |
Gerne liefern wir Ihnen eine Treppenraumentrauchung und montieren diese deutschlandweit für Sie!
Viele für ein Gebäude Verantwortliche sind sich dieser Situation nicht bewusst – denn in diesem Bereich wird nicht ausreichend geprüft. Selbst die abnehmende Behörde kontrolliert nur bis zur Unterkante des Fahrstuhlschachts und genehmigt somit die meisten Aufzüge. Die Musterbauordnung besagt jedoch eindeutig:
Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v. H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m2 haben. Diese Öffnung darf einen Abschluss haben, der im Brandfall selbsttätig öffnet und von mindestens einer geeigneten Stelle aus bedient werden kann. Die Lage der Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der Rauchaustritt durch Windeinfluss nicht beeinträchtigt wird. [MBO, §39 (3)]
Dies ist jedoch nur ein Beispiel der Vielzahl an Anforderungen die an einen Aufzugsschacht gestellt werden. Hier haben wir die wichtigsten Anforderungen für Sie zusammengefasst:
Das im November 2020 inkraftgetretene GEG beinhaltet einige, nun gesetzlich verpflichtende, Anforderungen an Entlüftungsanlagen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
An Aufzugsanlagen zur Personenbeförderung werden viele Anforderungen gestellt. So sind unter anderem Lüftung und Entrauchung sicherzustellen, um Menschenleben zu schützen. Dennoch haben wir feststellen müssen, dass bei einigen Bestandsgebäuden die Entrauchungsöffnung der Aufzugsanlagen nicht ins Freie, sondern ins Dachgeschoss führen. Im Brandfall hätte dies zur Folge, dass sich der Rauch in den oberen Geschossen und im Aufzugsschacht staut und einen Flashover riskiert, statt ihn vorzubeugen. Es ist allgemein bekannt, dass das größere Risiko bei einem Brand nicht von den entstehenden Temperaturen ausgeht, sondern von den Rauchgasen. Es benötigt also keinen Vollbrand, um einen einen erheblichen Personenschaden mit so einer Kontruktion zu riskieren. Bei einer Entrauchung ins Freie wird dieses Risiko auf ein Minimum reduziert. Jedoch muss der Entrauchungschacht auch, wie oben beschrieben, in der Brandschutzstärke der Aufzugsschachtwände ausgeführt sein. Plastikrohre, Blechkanäle oder sonstige nicht feuerfeste Materialien (siehe DIN4102) sind nicht zulässig.
Ganz im Sinne der aktuellen Gesetzgebung (GEG) haben wir keine Kosten und Mühen gescheut, um ein energieeffizientes Entrauchungssytem zu entwickeln. Alle oben beschriebenen Standards des GEGs werden eingehalten und mehr:
Bitte beachten
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